Landratsamt Coburg

Abfallwirtschaft

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Antragsverfahren auf

Gewährung eines größeren Tonnenvolumens bei Inkontinenz.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

 

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Behälterverwaltung und Gebührenabrechnung

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, landratsamt@landkreis-coburg.de, 09561/514-0

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um die Behälterverwaltung und Gebührenabrechnung für die Abfallentsorgung vornehmen zu können.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 7 BayAbfG und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Coburg sowie der Gebührensatzung für die öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an die Kreiskasse, die SULO Umwelttechnik GmbH,  eine Druckerei sowie Abfuhrunternehmen, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln, die Erbringung der Abfuhrleistungen zu organisieren und den Druck von Gebührenbescheiden vornehmen zu können.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

- entfällt -

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Coburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Nicola Steffen-Rohrbeck, Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, datenschutz@landkreis-coburg.de, 09561/514-5380

Willkommen! Sie befinden sich im Antragsverfahren auf Gewährung eines größeren Tonnenvolumens bei Inkontinenz.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Antrag auf Gewährung eines größeren Tonnenvolumens bei Inkontinenz

Antragssteller:

Eigentümer/in des Grundstücks: (falls abweichend vom Antragsteller)

Angaben zur Tonnengröße

Auf dem oben genannten Grundstück lebt eine pflegebedürftige Person, die regelmäßig Windeln braucht. Ich verpflichte mich, jede Änderung der Voraussetzung für diese Ermäßigung sofort zu melden. Insbesondere werde ich sofort mitteilen, wenn die Person nicht mehr pflegebedürftig ist oder nicht mehr in meinem Haushalt lebt. Mir ist bekannt, dass ich die evtl. zu wenig bezahlten Gebühren nachzuzahlen habe. Bitte beachten Sie die unten folgenden Hinweise.

Hinweise

 1. Voraussetzungen für die Gewährung eines größeren Tonnenvolumens bei Inkontinenz  

  • Voraussetzung ist, dass beim Antragsteller selbst oder einer bei ihm im Haushalt lebenden Person krankheitsbedingt (durch Inkontinenz) so große Abfallmengen anfallen, dass die angemeldete Restmülltonne nicht mehr ausreicht.
  • Ein größeres Tonnenvolumen wird nur für Personen gewährt, die in einem Privathaushalt gepflegt werden (keine staatliche und private Anstalten, wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen).
  • Nicht genehmigungsfähig ist die Kombination einer Gebührenermäßigung für Inkontinenz und Tonnengemeinschaft.

 2. Antragstellung 

Die Beantragung eines größeren Tonnenvolumens kann nur mit diesem Formblatt erfolgen. Dieses dient gleichzeitig als Vorlage für das ärztliche Attest.Diese Ausnahme gilt für den Krankheitszeitraum, jedoch höchstens für 48 Monate.

 3. Gebührenrechtliche Besonderheiten und Tonnentausch 

Gebühren für die Bereitstellung oder den Austausch der Restmülltonnen werden nicht erhoben. Bei gewünschtem Tonnentausch stellen Sie die leere(n) Tonne(n) am Mittwoch sichtbar bereit. Der Tausch erfolgt immer am Donnerstag oder spätestens am Freitag.

 4. Ansprechpartner im Landratsamt Coburg 

Telefon              09561 514-1325

Fax                    09561 514 89-1329

E-mail:         abfallgebuehren@landkreis-coburg.de

5. Öffnungszeiten

Mo. - Fr.      07:30 - 12:00 Uhr

Mo. u. Di.    13:30 - 16:00 Uhr

Do.             13:30 - 17:30 Uhr

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.