Landratsamt Coburg

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Postfach 23 54

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

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Erteilung eines kleinen Waffenscheines

zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die einer zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das entsprechende Zulassungszeichen (siehe nebenstehend) tragen (§10 Abs. 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG)

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