Landratsamt Coburg

Abfallwirtschaft

Lauterer Straße 60

96450 Coburg

Willkommen! Sie befinden sich im Antragsverfahren auf Tonnengemeinschaft.

Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Behälterverwaltung und Gebührenabrechnung

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, landratsamt@landkreis-coburg.de, 09561/514-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Nicola Steffen-Rohrbeck, Landratsamt Coburg, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, datenschutz@landkreis-coburg.de, 09561/514-5380

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um die Behälterverwaltung und Gebührenabrechnung für die Abfallentsorgung vornehmen zu können.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 7 BayAbfG und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Coburg sowie der Gebührensatzung für die öffentlichen Abfallentsorgung des Landkreises Coburg verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an die Kreiskasse, die SULO Umwelttechnik GmbH,  eine Druckerei sowie Abfuhrunternehmen, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln, die Erbringung der Abfuhrleistungen zu organisieren und den Druck von Gebührenbescheiden vornehmen zu können.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

- entfällt -

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: poststelle@datenschutz-bayern.de

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Coburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Willkommen! Sie befinden sich im Antragsverfahren für den

Antrag auf Tonnengemeinschaft.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorbefüllten Daten im Formular nicht ändern können und diese in jedem Fall übertragen werden.

Sie können aber natürlich auch ohne den Bürgerkonto-Login fortfahren und Ihre Daten selbst eintragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch hier herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Antrag auf Tonnengemeinschaft

eine Tonnengemeinschaft bei den nachstehend genannten anschlusspflichtigen  Grundstücken für die

Angaben zum Grundstück 1

Angaben zum Eigentümer


Angaben zum Grundstück 2

Angaben zum Eigentümer



Hinweise

Als Nachbargrundstücke gelten direkt angrenzende Grundstücke. Eine Tonnengemeinschaft ist nicht möglich, wenn ein Grundstückseigentümer bereits eine andere Vergünstigung  (z.B. Gebührenermäßigung bei Inkontinenz oder Windelkind) in Anspruch nimmt.


Kontakt

Telefon              09561 514-1325

Fax                    09561 514 89-1329

E-mail:         abfallgebuehren@landkreis-coburg.de

Öffnungszeiten Landratsamt Coburg

Mo. - Fr.      07:30 - 12:00 Uhr

Mo. u. Di.    13:30 - 16:00 Uhr

Do.             13:30 - 17:30 Uhr

 

Wenn Sie das Formular absenden, wird danach ein Download-Link (PDF) angeboten. Sie können es sich dann für Ihre eigenen Unterlagen abspeichern.