Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation).
Meldung einer NEGATIVEN Testung auf Sars-CoV-2
Im Folgenden haben sie die Möglichkeit, ihren negativen Test dem Gesundheitsamt zu übertragen.
Warum möchten sie uns ihren negativen Befund zur Verfügung stellen?*
Damit Ihre Anfrage vom Landratsamt Coburg bearbeitet werden kann, müssen Sie der Verarbeitung der Daten zustimmen. Danach werden Sie zum entsprechenden Formular weitergeleitet.
Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten zu. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen.*
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Meldung von Personen, die in Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen standen
Vorgangskennung
Die Vorgangskennung ermöglicht uns eine Zuordnung zur passenden Fallakte.
Bitte verwenden sie daher nach Möglichkeit den Link in der E-Mail, die der positiv getesteten Person zugesandt wurde.
Falls sie darauf keinen Zugriff haben, lassen sie das Feld "Vorgangskennung" einfach frei - in diesem Fall werden Sie im Formular dazu aufgefordert, Angaben zu der positiv getesteten Person zu machen.
Testergebnis*
Über dieses Formular können sie nur negative Befunde zur Freitestung melden.
Positive Befunde können sie unter folgender Adresse melden:
https://www.landkreis-coburg.de/meldung-corona
Was für ein Test wurde durchgeführt?*
Ein Selbsttest wird als Befund leider nicht anerkannt!
Datum des Abstrichs:*
Bitte laden sie im Folgenden den negativen Befund hoch.
Beachten Sie, dass auf dem Befund der Name, das Datum des Abstrichs sowie das Befund-Ergebnis zu erkennen sind.*
Persönliche Angaben
Nachname*
Vorname*
Geburtsdatum*
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon- oder Mobilnummer*
E-Mail:*
Rechtliche Hinweise zu diesem Vorgehen finden Sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation).
Ich bestätige hiermit die Richtigkeit der Angaben.*
Datum
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass jeder Fall einzeln vom Gesundheitsamt überprüft wird.
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