Jeder zukünftige Gewerbetreibende muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das Gewerbeamt informiert in der Regel automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt. Gerne sind wir Ihr Lotse durch die Verwaltungslandschaft. Eine Übersicht der kommunalen Ansprechpartner in den Gewerbeämtern haben wir für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen zu den Gründungsformalitäten finden Sie in den beigefügten Publikationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: