Die Corona-Testverordnung des Bundes ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Ab sofort ist es nicht mehr möglich, kostenlose Testungen auf Basis der Testverordnung durchzuführen und mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Dies gilt sowohl für das Testzentrum als auch für die privaten Testanbieter. Im Klartext: Es gibt keine kostenlosen Bürgertests mehr.
Die einzigen aktuellen Testanforderungen für die Allgemeinheit sind negative Selbsttests für Besuche in Pflegeeinrichtungen, wobei in diesem Fall ein privat durchgeführter Selbsttest ausreichend ist. Als Testnachweis genügt eine schriftliche oder mündliche Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung.
Schnelltests werden hier durchgeführt:
Ort |
Name |
Rödental | Bis auf weiteres kostenpflichtige PoC-Antigenschnelltests, abbott-NAT-Tests und Labor-PCR-Tests. Das Testzentrum ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet, Terminbuchungen sind sowohl über die Homepage www.rosenau-apo.de als auch telefonisch (09563/8821) möglich. |