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Teaser Kinder-Notbetreuung möglich

07.01.2021 - Kinder-Notbetreuung im Coburger Land möglich

Der Corona bedingte Lockdown wird bis 31. Januar verlängert. Auch Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.

Diese in Anspruch nehmen können:

• Krippen-, Kindergartenkinder und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Krippen-, Kindergartenkinder und Schüler, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Krippen-, Kindergartenkinder und Schüler, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Krippen-, Kindergartenkinder und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht.
• Schüler von Förderzentren sowie anderen Förderschulen mit angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE)

Die Eltern werden gebeten zu bedenken, je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Und da das Coronavirus von Mensch zu Mensch übertragen wird, sollten persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Das Angebot der Notbetreuung sollte daher wirklich nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Eine Möglichkeit kann dabei auch sein, dass sich maximal zwei feste Familien bei der Betreuung der Kinder abwechseln.

Eltern, die für ihre Kinder an Einrichtungen im Landkreis Coburg eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, können sich auf der Homepage des Landkreises Coburg unter www.landkreis-coburg.de (Coronavirus – Aktuelle Informationen – Schulen und Kitas) den entsprechenden Antrag herunterladen und diesen per E-Mail an ihre jeweilige Kindertagesstätte schicken. Für die Notbetreuung von Schulkindern reicht auch eine formlose E-Mail an die Schulleitung.

Für weitere Fragen zur Notbetreuung können sich die Eltern von Schulkindern direkt an ihre jeweilige Schulleitung wenden.

Für die Eltern von Kindern in Kindertagesstätten stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Coburg per Mail jugendamt@landkreis-coburg oder telefonisch, unter 09561/514-2207 (zu den gewöhnlichen Bürozeiten), zur Verfügung.

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