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Teaser Geflügelpest

09.11.2020

Hinweis für alle Geflügelhalter:
Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln in Norddeutschland

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehrere Fälle der Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln nahezu zeitgleich an der Nord- und Ostsee sowie in Hamburg aufgetreten. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande und auch Deutschland Ausbrüche von HPAIV H5 in Nutzgeflügelbeständen.

Das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Geflügelhalter werden angehalten ihre Biosicherheit in ihren Geflügelbetrieben zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Tierhalter von Geflügel werden in diesem Zusammenhang auch an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Zusätzlich ist mitzuteilen, ob das Geflügel ausschließlich im Stall oder im Freien gehalten wird.

Eine Verlinkung zu den fachlichen Informationen und das Formblatt „Aktuelle Tierzahlen" sind auf der Homepage des Landkreises Coburg unter Veterinärwesen „Geflügelpest-Aviäre Influenza" hinterlegt.

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