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Teaser Steigende Zahl an COVID-19-Infektionen: Stadt und Landkreis Coburg raten zur besonderen Vorsicht

21.10.2020 | Insgesamt 30 Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Coburg innerhalb eines Tages führen jeweils auch zu erhöhten 7-Tage-Inzidenzwerten.

Die Zahlen, die das Gesundheitsamt Coburg heute meldet, werden morgen auf der Website des RKI aktualisiert. Laut jüngster Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) treten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung durch das RKI folgt, die von der Bayerischen Staatsregierung getroffenen Bestimmungen in Kraft.

Nachdem die Zahlen des Gesundheitsamtes Coburg aber bereits heute zeigen, dass der Landkreis Coburg den Wert von 35 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage, gerechnet auf 100.000 Einwohner, überschreiten wird und die Entwicklung des Infektionsgeschehens sehr dynamisch ist, empfiehlt das Landratsamt Coburg, die folgende Maßnahmen bereits jetzt zu beachten.

Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung gelten bei Überschreiten des Signalwerts von 35 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner während der letzten sieben Tage, wie dann im Landkreis Coburg der Fall, folgende Bestimmungen:

  • Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  • Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Maskenpflicht besteht auch am Platz in den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  • Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt
  • Der Teilnehmerkreis für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung – d. h. auch dann, wenn private Feierlichkeiten in gastronomischen Betrieben stattfinden – auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

„Das Infektionsgeschehen erfordert weiterhin eine hohe Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Nur gemeinsam können wir Infektionsketten unterbrechen und das Virus eindämmen. Bitte helfen Sie weiter alle mit: Seien Sie vorsichtig, halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygieneregeln, tragen Sie wenn möglich Mundschutz und überdenken Sie bitte bei jeder Tätigkeit, bei der Sie Kontakt zu mehreren Personen haben, ob diese wirklich dringend erforderlich ist", bittet Landrat Sebastian Straubel die Bevölkerung um Mithilfe.
„Gesundheitsamt und Landratsamt Coburg agieren sehr vorausschauend. Denn das ist unsere einzige Chance, das Infektionsgeschehen so zeitig wie möglich einzudämmen", so Straubel.
Deshalb bitten Gesundheitsamt, Landratsamt und Landrat Sebastian Straubel auch um besondere Vorsicht bei Kontakt mit sogenannten Risikogruppen, wie z. B. beim Besuch in Pflege- und Seniorenheimen. Insbesondere ältere und gesundheitlich vorbelastete Personen sind besonders gefährdet, deshalb sollten Besuche zum Beispiel in Senioren- und Pflegeheimen bestenfalls nur einzeln, nach gründlicher Überlegung und unter Einhaltung der grundsätzlichen Hygieneregeln (AHA-Regeln) erfolgen.

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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