Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Unternehmen, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch durch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
Hier sind die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Kurzarbeit
Ab 1. Mai dürfen Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Hinzuverdienst während Kurzarbeit.
Neben den Informationen der Bundesagentur für Arbeit, bietet die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) in ihrem ServiceCenter zur Kurzarbeit umfangreiche Informationen und eine Videohilfe zum Antrag auf Kurzarbeitergeld sowie zu den Hinzuverdienstmöglichkeiten:
Video 1 - Zuverdienstmöglichkeiten
Video 2 - Das Antragsformular Kurzarbeit