Vorschlagsliste für Jugendschöffen
Der Ausschuss für Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 für den Landkreis Coburg eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufgestellt. Diese Liste liegt in der Zeit vom 19. bis 25. Mai 2023 einschließlich, im Landratsamt Coburg, Fachbereich Jugend und Familie, Servicebüro Zimmer E 15, zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann vom 26.05.2023 bis zum Ablauf des 02.06.2023 schriftlich oder zu Protokoll im Landratsamt Coburg, Fachbereich Jugend und Familie Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann damit begründet werden, dass die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen nach §32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden dürfen oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. (Jugendschöffenbekanntmachung vom 30.11.2022 Nr. 2/2.1/2.2/2.3))
Die genannten Bestimmungen der Jugendschöffenbekanntmachung können im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Coburg eingesehen werden.