Sitzung: 25.04.2024 Kreis- und Strategieausschuss
Berichterstatter: Christian Kern
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 034/2024
Beschlussvorschlag
Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2023
– 2027 berichtigte Investitionsprogramm des
Landkreises Coburg hinsichtlich der Bau- und Beschaffungsmaßnahmen des Tiefbaus
wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan
für die Jahre 2023 – 2027.
Sachverhalt
Am 14.03.2024 wurde das Investitionsprogramm 2023 – 2027 des Landkreises beschlossen. Die Ansätze der Finanzplanwerte und die im Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr (HHJ.) 2024 waren korrekt und es bedarf keinerlei Änderungen für das beschlossene HHJ.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden mehrmals die Finanzplanwerte, auch im Investitionsprogramm, der Jahre 2025, 2026 und 2027 geändert und Korrekturen vorgenommen. Dadurch wurde ein Abgleich mit der Software der Haushaltsplanerstellung nicht korrekt abgebildet und einige Zahlen sind nicht eingetragen bzw. übernommen worden.
Dies hat zur Folge, dass kein Ausgleich in den Jahren 2025, 2026 und 2027 als reine Planwerte in Einnahmen und Ausgaben erfolgte. Einige Werte müssen in den genannten Jahren im Finanzplan und Investitionsplan korrigiert werden um diese dann im Rahmen der Haushaltsgenehmigung der Regierung korrekt vorzulegen.
Änderungen im
Finanzplan:
Einnahmen Verwaltungshaushalt:
HHSt. |
Bezeichnung |
2025 |
2026 |
2027 |
|
€ |
€ |
€ |
|
9000.0001 |
Steuern,
allg. Zuweisungen, Grundsteuer A u. B. |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
9000.0410 |
Allgemeine
Zuweisungen |
22.364.100 |
22.996.100 |
24.049.100 |
9000.0720 |
Allgemeine
Umlagen |
50.500.000 |
51.000.000 |
51.500.000 |
Ausgaben
Verwaltungshaushalt:
HHSt. |
|
2025 |
2026 |
2027 |
|
€ |
€ |
€ |
|
4701.7005 |
Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnl. Einrichtungen |
2.900.000 |
2.958.000 |
3.016.000 |
5191.7111 |
Zuweisungen u. sonst. Zuschüsse f+r
lfd. Zwecke, Schuldendiensthilfe an Land |
2.349.500 |
2.374.500 |
2.399.500 |
9121.8070 |
Zinsausgaben |
1.420.000 |
1.320.000 |
1.220.000 |
Änderungen im
Investitionsplan:
Einnahmen
Vermögenshaushalt:
lfd. Nr. |
Haushalts- |
Bezeichnung der Maßnahme |
2025 |
2026 |
2027 |
1) |
|
Zuschüsse etc. |
4.459.500 € |
6.664.000 € |
7.725.500 € |
6) |
|
Kreditaufnahmen |
11.565.900 € |
4.307.100 € |
6.563.800 € |
8) |
|
Allgemeine Zuführung
vom Verwaltungshaushalt |
3.000.000 € |
3.000.000 € |
3.000.000 € |
Ausgaben
Vermögenshaushalt:
lfd. Nr. |
Haushalts- |
Bezeichnung der Maßnahme |
2025 |
2026 |
2027 |
15 |
1.0684.9633 |
Landratsamt -
Nebengebäude; Errichtung einer
PV-Anlage |
200.000 € |
0 € |
0 € |
17 |
1.1300.9350 |
Brandschutz; Digitale
Alarmierung (Pager) Zusatzmodul, |
0 € |
0 € |
0 € |
60 |
1.4515.9357 |
Jugendarbeit KOJA; Ersatzbeschaffung
Jugendbus |
45.000 € |
|
|
123 |
1.9121.9776 |
Tilgung von Krediten |
2.078.100 € |
2.050.800 € |
2.074.300 € |
Nach Art. 64 LKrO hat
der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung
zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm,
das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im
Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder
Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf
das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2
KommHV).
Letztmals am 14.03.2024
hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2023 – 2027
beschlossen. Die Änderungen, wie im Sachverhalt dargestellt, wurden geändert.
Den gesetzlichen
Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu
gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind
erläutert.
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt, der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) sowie auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln gesehen werden muss (s. auch Finanzplan).