Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die Richtlinien zur Vergabe von ambulanten Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII, Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII in der Fassung vom 01.01.2024. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses.


Sachverhalt

 

Ambulante erzieherische Hilfen oder Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII werden von freiberuflich tätigen Fachkräften oder von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freier Träger geleistet.

 

Die Verfahren zur Auftragsvergabe, zur Abrechnung, zum Sachaufwand, zur Qualifikation und zur Höhe der Fachleistungsstunden sind seit Jahren in einer Richtlinie geregelt.

 

In diesem Jahr fanden mehrere Gespräche mit den Trägern aus der Region Coburg statt, die diese Leistung für den Landkreis erbringen. Hintergrund war die Aussage der Träger, dass die aktuellen Fachleistungsstundensätze die Kostenentwicklung im Bereich der Sach- und Personalkosten nicht abdecken. Außerdem wurde zur Diskussion gestellt, dass zusätzliche Leitungsaufgaben der Träger, wie z.B. Anleitung und Begleitung der angestellten Fachkräfte, keine Berücksichtigung in der Berechnung finden.

Im Ergebnis der Gespräche wurde ein 10 %iger Anteil für Leitungsaufgaben in der Berechnung der Fachleistungsstundensätze bei Trägern vereinbart. Hinzu kamen -  wie auch bei den freiberuflichen Fachkräften -  die aktuellen tarifrechtlichen Anpassungen aus dem TvÖD von 2023.

 

Daraus ergeben sich folgende Fachleistungsstundensätze ab dem 01. Januar 2024:

 

Status

Alt 2023

Neu 2024

Therapeut (nach PsychThG)

Träger

52 €

64 €

freiberufl.

49 €

55 €

Soz.päd. mit therapeut. Zusatzausbildung

Träger

49 €

61 €

freiberufl.

46 €

52 €

Soz.päd. / Heilpäd. mit Studium

Legasthenietherapeuten m. Studium

Träger

48 €

60 €

freiberufl.

45 €/46 €

51 €

Erzieherinnen/Erzieher / Heilpäd. Schulisch

Legasthenietherapeuten o. Studium

Träger

45 €

53 €

freiberufl.

42 €/40 €

46 €

Hauswirtschaftsfachkraft

Träger

35 €

44 €

freiberufl.

33 €

38 €

pädagogische Hilfskräfte (Kinderpfleger:innen, päd. erfahrene Laienhelfer:innen)

Träger

31 €

41 €

freiberufl.

29 €

35 €

 

 

Im letzten Gespräch mit den Trägern nahmen Vertreter der Stadt Coburg teil. Auch das Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg kann die Einigung mittragen und wird die ausgehandelten Sätze ebenfalls in ihre Vereinbarungen mit den Trägern 2024 übernehmen. Bisher hatten Stadt und Landkreis unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Vergütungssätze.

Des Weiteren hat man mit den Trägervertretern vereinbart, sich regelmäßig in gemeinsamen Gesprächen auszutauschen, um auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe schnellstmöglich reagieren zu können. In 2024 ist vorgesehen dem Ausschuss für Jugend und Familie die Arbeit und die Leistungen der ambulanten Hilfen umfassend vorzustellen.  

 

Aufgrund der Anpassungen sind die Richtlinien zu aktualisieren. Inhaltliche Änderungen der bisherigen Regelungen sind damit nicht verbunden.