Beschlussvorschlag
Dem Kreistag wird empfohlen, die Jugendhilfeansätze im
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 gemäß Anlage 1 im Rahmen des
Gesamthaushaltes, unter Vorbehalt von Konsolidierungsmaßnahmen, zu übernehmen
und zu beschließen.
Sachverhalt
Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf
der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend und Familie für 2024 (Anlage 1)
vor.
Der Haushaltsentwurf umfasst
-
die Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB VIII aus dem
Einzelplan 4,
-
die Einnahmen und Ausgaben für unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA) sowie
-
die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen
(Einzelplan 3) und im sportlichen Bereich (Einzelplan 5),
In der Jugendhilfe sehen die Planansätze für 2024 wie folgt aus:
Jugendhilfe EP 4 |
umA (UA 4559) |
Jugendhilfe EP 3+5 |
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Einnahmen |
1.469.398 € |
2.330.000 € |
|
Ausgaben |
10.498.400 € |
2.330.000 € |
23.000 € |
Zuschussbedarf |
9.029.002 € |
0 € |
23.000 € |
Der Zuschussbedarf 2024 im Einzelplan 4 liegt damit um 2.228.202 € über den Planansätzen für
2023.
Dieser Steigerung liegen folgende Veränderungen zugrunde:
Steigerung 2024 |
Begründung |
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JaS – Zuschüsse an freie Träger und die Stadt Coburg sowie neue Stelle
an der GS Ebersdorf + Beteiligung an der BS I (Stadt Coburg) |
55.300 € |
Vorlage 146/2023, Vorlage 168/2023, Tarifsteigerung |
||
Stationäre Einrichtungen |
Mutter/Vater-Kind-Einrichtung
(UA 4534) |
140.000 € |
steigende
Fallzahlen; Steigerung bei
Pflegesätzen bis 20 %; keine
Wahlmöglichkeiten wg. Mangel an Plätzen |
|
Heimerziehung (UA 4557) |
270.000 € |
|||
Heimerziehung § 35 a SGB VIII (UA 4560) |
425.000 € |
|||
Klage JA SON und Stiftung Leuchtfeuer |
533.850 € |
Vorlage 207/2020 JA SON: 297.450 € Leuchtfeuer: 236.400 € |
||
Eingliederungshilfen ambulant (UA 4564) |
Flexible Erziehungshilfen |
30.000 € |
Tarifsteigerung
und Anpassung Fachleistungsstunden (FLS) |
|
Schulassistenzen |
310.000 € |
Vorlage 172/2023 Tarifsteigerung
und Anpassung FLS |
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Inobhutnahmen (UA 4565) |
20.000 € |
Steigende
IO-Fälle; längere Verweildauer in Bereitschaftspflege |
||
Vollzeitpflege |
UA 4556 |
105.000 € |
Vorlage 115/2023 Vorlage 116/2023 |
|
UA 4566 |
23.500 € |
|||
UA 4567 |
11.500 € |
|||
Kreisjugendheim
Weinberg (UA 4600) |
31.200 € |
Vorlage 277/2023 |
||
Stütz- und
Förderklassen (UA 4640) |
217.000 € |
Vorlage 173/2023:
neues Konzept + Tarifsteigerung |
||
HPTA (UA 4660) |
60.000 € |
Vorlage 205/2023:
Tarifanpassung |
||
Summe |
2.232.350
€ |
|
||
Nahezu alle der hier aufgeführten Positionen sind auf die Inflation und
Angleichung an die neuen gültigen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Bereits im
Verlauf des Jahres 2023 wurden die Anpassungen in diversen Ausschusssitzungen
thematisiert, weshalb Großteils auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen wird.
Auf einzelne Teile wird in den nachfolgenden Abschnitten dennoch genauer
eingegangen.
Nachrichtlich:
Bei
der Grundsicherung für Arbeitssuchende im UA 4822 sieht die Entwicklung wie
folgt aus:
Die
Steigerungen im Bereich der Kita sind bei nahezu konstant bleibenden
Fallzahlen auf die enormen Beitragserhöhungen von im Schnitt zwischen 15 und
20 % zurückzuführen. Im
Bereich der Tagespflege ist für 2024 von einem sinkenden Betrag auszugehen,
da eine große Tagespflege im Landkreis im Herbst 2023 ihre Tätigkeit
einstellte. Die deutlich höhere Summe im Jahr 2023 rührt von nachzuholenden
Umbuchungen und bietet damit keinen adäquaten Vergleich, weshalb sich
vorrangig am Ansatz von 2022 zu orientieren ist. |
Zum Haushalt und seinen Erläuterungen im Einzelnen:
Verwaltungshaushalt
Jugendarbeit und
Jugendschutz
UA 4511 bis 4515,
4600 und 4601
Nachdem bereits im Jahr 2022 wieder ein Stück weit Normalität Einzug in
die Jugendarbeit gehalten hat konnten im Jahr 2023 die Angebote im Rahmen der
Jugendarbeit weiter ausgebaut und voran getrieben werden.
Die insgesamt drei Busse der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises
werden von Vereinen, Verbänden, Gemeindejugendpflegern und Schulen für Fahrten
im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie anderer sozialer Zwecke rege in
Anspruch genommen. Vor allem in den Ferienzeiten und an den Wochenenden sind die
drei Jugendbusse ganzjährig, bis auf einige wenige Ausnahmen, voll ausgelastet.
Mit dem Jugendbusverleih wird u.a. der Unterstützung der Kinder- und
Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII Rechnung getragen.
Im Bereich des Jugendschutzes fanden über das Jahr 2023 verteilt mehrere
Präventionsveranstaltungen mit reger Beteiligung von Kindern, Eltern sowie
Fachkräften statt. So nahmen beispielsweise 70 Jugendliche an einer
Jugendschutzveranstaltung in der HOLOGATE Spielhalle Fürth, in Kooperation mit
den Gemeindejugendpflegen, teil. Ebenso fand eine zweigeteilte
Drogenpräventionsveranstaltung mit dem Verein „Stigma e.V.“, in Zusammenarbeit
mit Viktoria Lauterbach als Kreisjugendbeauftragter, großen Zuspruch. An der
Lesung für Eltern, Lehrer und Fachkräfte nahmen 50 Personen teil und an einer
darauffolgenden Lesung fanden sich 6 Schulen mit insgesamt 230 Schülerinnen und
Schüler aus dem Landkreis ein.
Die finanziellen Mittel für die präventiven Angebote im Rahmen des
Jugendschutzes werden gut angenommen und jährlich voll ausgeschöpft.
Die Planansätze aus 2023 werden für die UA 4511, 4512 und 4601 in 2024
beibehalten und fortgeschrieben.
Jugendsozialarbeit
an Schulen (JaS)
UA 4521
Die Jugendsoziarbeit an Schulen ist mittlerweile nahezu flächendeckend
an allen Grund-, Mittel- und Förderschulen im Landkreis Coburg vertreten. Im
Jahr 2023 wurde eine weitere JaS-Stelle im Landkreis eingerichtet (siehe
Vorlage 168/2023) sowie die Beteiligung des Landkreises an der Berufsschule II
und an der Wirtschaftsschule in Trägerschaft der Stadt Coburg beschlossen
(siehe Vorlage 146/2023).
Die Tarifsteigerungen berücksichtigt ergibt sich hieraus für die vom
Landkreis bezuschussten Jas-Stellen bei freien Trägern und bei der Stadt Coburg
ein summarischer Mehrbedarf in Höhe von 55.000 €.
Förderung der
Erziehung in der Familie
UA 4530 bis 4532
Das Familienbüro findet bei Familien im Landkreis großen Anklang. Die
FamilienCard stößt auf so große Nachfrage bei der Bevölkerung, dass man aktuell
Wartezeiten für den Erhalt der Karte in Kauf nehmen muss. Nach Ausscheiden der
Firma Haba als Sponsor werden derzeit neue Sponsoringpartnergespräche geführt
und neue Premiumverträge entwickelt. Die FamilienCard soll 2024 mit Junior
Sponsoren für ein Jahr finanziert werden. Für 2025 bis 2027 werden wieder
Sponsoringverträge für 3 Jahre angestrebt.
Das Projekt Elterntalk weist momentan 30 geschulte ehrenamtliche
Moderatorinnen aus. Die Talks finden mehrsprachig statt und so konnte in 2023
erstmalig auch eine ukrainische Gruppe an den Start gehen. Die Fortbildungen
für die ehrenamtlichen Moderatorinnen werden eigenständig seitens des
Familienbüros durchgeführt.
Das Projekt Elterntalk@school war ein Baustein des Pilotversuches
„Digitale Schule der Zukunft“ der Aktion Jugendschutz 2022/2023 für das sich
auch der Landkreis Coburg beworben hatten. Das Projekt traf allerdings, im
Gegensatz zu dem regulären Konzept, auf wenig Resonanz und wird daher 2024
nicht fortgeführt.
Die Arbeit der Frühen Hilfen ist im Verlauf des Jahres 2023 wieder auf
einem „vor-Corona“-Niveau angekommen. Seit Februar 2023 findet das, bereits vor
Corona fest etablierte, wöchentliche Eltern-Kind-Kaffee im Familienzentrum Neustadt
bei Coburg statt. Einmal monatlich wird in diesem Rahmen zudem ein bestimmter
Themenvormittag angeboten, bei dem u.a. Referenten zu bestimmten Themen
eingeladen werden. Zudem fanden auch im Jahr 2023 wieder die Willkommensbesuche
bei Familien mit Neugeborenen im Landkreis Coburg persönlich statt. Hinzu kamen
verschiedene Veranstaltungen, wie beispielsweise „Wenn schwanger dann zero“
oder aber Themenabende in Kooperation mit der Familienbildung unter dem Motto
„Mit Rückenwind“. Weitere solcher Veranstaltungen sind nach reger Beteiligung
von Familien als auch von Fachkräften in Planung.
In den UA 4530 bis 4532 ergeben sich, bis auf tarifrechtliche
Anpassungen, für 2024 keine haushaltsrelevanten Änderungen. Zudem handelt es
sich bei einem Großteil um (Projekt-)Förderstellen.
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542
(korrelierend mit UA 4822)
Nachdem seit 2018 die Zahl derer, bei denen die Kindergartengebühren
mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern übernommen werden
mussten, stets gesunken ist, hat sich bereits 2022 eine Wende abgezeichnet.
Auch im Jahr 2023 wurden erneut wieder mehr Anträge (40 mehr als im Vorjahr)
gestellt.
Im Hinblick auf die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist davon
auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen
werden.
Hilfe und
Unterstützung
UA 4534 bis 4567
und 4620, 4640, 4650 und 4660
Der kostenintensive Bereich der Jugendhilfe findet sich in den
Leistungen der Hilfe und Unterstützung in der Erziehung und der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4534 bis
4567 und 4620, 4640, 4650 und 4660).
Die Entwicklungen in diesen Bereichen werden in der Sitzung genauer dargestellt
und erläutert.
Im Folgenden werden deshalb nur grob die wesentlichen Änderungen und
grundsätzlichen Trends beschrieben:
1.
Steigende Fallzahlen
Nachdem die
Fallzahlen in den „Corona-Jahren“ einen starken Rückgang aufwiesen, haben sich
die Zahlen spätestens ab dem laufenden Jahr 2023 wieder auf den Stand von vor
Corona gesteigert und vor allem im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a
SGB VIII neue „Spitzenwerte“ erreicht. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt,
dass die psychischen Erkrankungen (z.B. Depression, Angst- und Essstörungen
etc.) bei Kindern und Jugendlichen nach Corona einen neuen Höchststand erreicht
haben.[1]
Bereits in der letzten Haushaltssitzung im Dezember 2022 (Vorlage
191/2022) wurde auf die immense Steigerung der Zahl an Schulassistenzen hingewiesen.
Im Jahr 2023 wurde mit 22 Schulassistenzen ein neuer Höchststand erreicht und
das für 2023 veranschlagte Budget im Bereich der Schulassistenzen reichte bei
weitem nicht aus. Zum aktuellen Zeitpunkt verzeichnet der Landkreis Coburg 16
laufende Schulassistenzen. Um diesem enormen Bedarf entsprechend begegnen zu
können wurde u.a. mit dem IPSG eine Leistungsvereinbarung für die Individuelle
Schüler- und Schülerinnenbegleitung abgeschlossen (siehe Vorlage 172/2023).
Weiterhin sind die Tendenzen in diesem Bereich steigend, spiegeln aber lediglich
den bayernweiten Trend wieder.
2.
Pflegekinder
Bereits seit einem Beschluss vom 27.06.2017, Vorlage 083/2017, wurde
grundsätzlich darüber entschieden, die jeweils aktuellen Empfehlungen des Bay.
Städte- und Landkreistages zu den Pflegegeldpauschalen laufend umzusetzen. Dies
wurde im Ausschuss vom 02.05.2023 erneut beschlossen (siehe Vorlage 115/2023).
Die Pflegegeldpauschalen werden ab 01. Januar 2024 erneut erhöht. Hierbei ist
anzumerken, dass der in der Pflegepauschale enthaltene Erziehungsbeitrag von
350 € im Jahr 2024 vorerst bestehen bleibt.
Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages ab 01. Januar
2024:
|
Summe (Pflegepauschale) - alt |
Summe (Pflegepauschale) - neu |
Mehrkosten |
0 – vollendetes 6. Lebensjahr |
974 € |
1.060
€ |
86 € |
7. – vollendetes 12. Lebensjahr |
1.104 € |
1.202
€ |
98 € |
Ab 13. Lebensjahr |
1.276 € |
1.390
€ |
114 € |
Durch die Erhöhung der monatlichen Pflegepauschalen erhöhen sich auch
die damit verbundenen einmaligen Beihilfen, wobei sich die Höhe ebenfalls nach
den Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages richtet.
Art |
Voraussetzungen |
Höhe bis zu (PP = Pflegepauschale) |
||
Erstausstattung für Möbel,
Bett- und Spielzeug |
Auf Antrag und nach Bedarf |
1,0 PP |
||
Erstausstattung für
Bekleidung |
auf Antrag |
0,5 PP |
||
Ausstattung für
Berufsanfänger |
1,0 PP |
|||
Hilfe zur Verselbständigung |
1,0 PP |
Weihnachtsbeihilfe: Ohne
Antrag erhalten alle Pflegefamilien 0,07 PP je Pflegekind.
Die bereits im Jahr 2022 hohe Versorgungsquote von um die 180 Kindern
und Jugendlichen in Pflegefamilien konnte auch im Jahr 2023 beibehalten werden.
Anzumerken ist hier, dass die Pflegefamilien für unser Amt eine unersetzliche
Hilfe für Kinder und Jugendliche leisten, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen
können. Dennoch zeigt sich, dass der Bedarf und die Anforderungen der Kinder und
Jugendlichen an ihre Pflegefamilien oftmals sehr hoch ist. Aufgrund dessen
werden Unterstützungsmaßnahmen auch für die Pflegefamilien immer wichtiger
(siehe hierzu Vorlage 116/2023 und Vorlage 117/2023).
3.
Fachkräftemangel
Der allgemeine Fachkräftemangel hat erhebliche Auswirkungen auf die
Kinder- und Jugendhilfe. Zum Teil müssen Wohn- und Inobhutnahme-Gruppen
geschlossen werden. Mittlerweile hat sich die Lage derart zugespitzt, dass
Jugendämter, aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Plätze, zum einen
deutschlandweit Plätze anfragen sowie zum anderen keine Auswahlmöglichkeiten
mehr bestehen. Ganz plakativ formuliert: Man nimmt erstmal was man kriegen
kann.
Der Landkreis Coburg ist mit seinem bestehenden „Pool“ an
Bereitschaftspflegefamilien zwar in der komfortablen Situation nicht auf
Inobhutnahme-Einrichtungen angewiesen zu sein, jedoch ist es mittlerweile
normal, dass die Verweilzeiten von Kindern und Jugendlichen in
Bereitschaftspflegefamilien deutlich länger ausfallen, da Anschlussmaßnahmen
nicht sofort verfügbar sind. [2]
Gerade aus diesem Grund ist es umso wichtiger, bestehende ambulante
Jugendhilfeträger auszubauen, um hierdurch präventiv und langfristig gesehen
die Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen vermeiden zu
können.
4.
Weiterhin gilt: Die Ausgaben steigen, die Einnahmen
sinken
Wie bereits in der letzten Haushaltssitzung vom 13.12.2022 gilt
weiterhin und vermutlich sogar mehr denn je: „Alles wird teurer, auch die
Leistungen, die die Jugendhilfe finanzieren muss, was sich nicht nur in den
Tarifsteigerungen oder anzupassenden Sätzen aufgrund von Vorgaben oder
Empfehlungen, sondern auch in den Entgeltvereinbarungen der Entgeltkommissionen
in Bayern wiederspiegelt, die die Finanzierungsgrundlage für die stationären
und teilstationären Hilfen sind.“ (zitiert nach Angelika Sachtleben in Vorlage
191/2022).
Die Tarifrunde 2023 im TVöD ergab für die im TVöD SuE (Sozial- und
Erziehungsdienst) tätigen eine erneute Erhöhung. Diese Erhöhung macht sich in
allen Bereichen bemerkbar. Wie aus obiger Tabelle ersichtlich gibt es nahezu
keinen Bereich der nicht auf diese enorme Tarifangleichung zurückzuführen ist.
Die immensen Kostensteigerungen im Bereich der stationären und
teilstationären Hilfen ist nicht zuletzt auf die gestiegenen Personalkosten
zurückzuführen. Laut Hr. Käsmann von der Regionalen Kommission der
Kinder- und Jugendhilfe Franken machen ca. 75-80% der Kosten im Heimbereich die
Personalkosten aus.
Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der
Kinder- und Jugendhilfe ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Entsprechend
können und werden keine Einnahmen im Bereich der stationären Hilfen bzw. in der
Vollzeitpflege mehr einberechnet.
Unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA)
UA 4559
Die Zuweisungen für unbegleitete minderjährige Ausländer haben im Verlauf des Jahres 2023 wieder stark zugenommen.
Zum aktuellen Stand ist der Landkreis Coburg für 32 junge Menschen aus Afghanistan, Syrien, Türkei, Irak, Somalia sowie der Ukraine zuständig.
Momentan hat der Landkreis Coburg die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel noch nicht vollständig erfüllt.
Im Haushalt sind entsprechend erneut höhere Ansätze als im Vorjahr angesetzt die vom überörtlichen Träger refinanziert werden.
[1] https://www.deutschlandfunkkultur.de/psychisch-krank-kinder-jugendliche-100.html,
Zugriff am 22.12.2023
Aus der Beratung
Kreisrat Marco Steiner gibt den Hinweis, dass diese Zahlen mit der Beschlussfassung nicht fixiert sind und den allgemeinen Haushaltsberatungen unterliegen und ggf. noch anzupassen sind (Empfehlung).