Beschluss: einstimmig

Beschlussvorschlag

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die Jugendhilfeansätze im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 gemäß Anlage 1 im Rahmen des Gesamthaushaltes, unter Vorbehalt von Konsolidierungsmaßnahmen, zu übernehmen und zu beschließen.


Sachverhalt

 

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe des Fachbereichs Jugend und Familie für 2024 (Anlage 1) vor.

 

Der Haushaltsentwurf umfasst

-       die Aufgaben der Jugendhilfe gem. SGB VIII aus dem Einzelplan 4,

-       die Einnahmen und Ausgaben für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sowie

-       die Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen (Einzelplan 3) und im sportlichen Bereich (Einzelplan 5),

 

In der Jugendhilfe sehen die Planansätze für 2024 wie folgt aus:

 

Jugendhilfe EP 4
ohne umA

umA (UA 4559)

Jugendhilfe EP 3+5

Einnahmen

1.469.398 €

2.330.000 €

 

Ausgaben

10.498.400 €

2.330.000 €

23.000 €

Zuschussbedarf

9.029.002 €

0 €

23.000 €

 

Der Zuschussbedarf 2024 im Einzelplan 4 liegt damit um 2.228.202 € über den Planansätzen für 2023.

 

Dieser Steigerung liegen folgende Veränderungen zugrunde:

 

Steigerung 2024

Begründung

JaS – Zuschüsse an freie Träger und die Stadt Coburg sowie neue Stelle an der GS Ebersdorf + Beteiligung an der BS I (Stadt Coburg)

55.300 €

Vorlage 146/2023,

Vorlage 168/2023,

Tarifsteigerung

Stationäre Einrichtungen

Mutter/Vater-Kind-Einrichtung (UA 4534)

140.000 €

steigende Fallzahlen;

Steigerung bei Pflegesätzen bis 20 %;

keine Wahlmöglichkeiten wg. Mangel an Plätzen

Heimerziehung (UA 4557)

270.000 €

Heimerziehung § 35 a SGB VIII

(UA 4560)

425.000 €

Klage JA SON und Stiftung Leuchtfeuer

533.850 €

Vorlage 207/2020

JA SON: 297.450 €

Leuchtfeuer: 236.400 €

Eingliederungshilfen ambulant

(UA 4564)

Flexible Erziehungshilfen

30.000 €

Tarifsteigerung und Anpassung Fachleistungsstunden (FLS)

Schulassistenzen

 

310.000 €

Vorlage 172/2023

Tarifsteigerung und Anpassung FLS

Inobhutnahmen

(UA 4565)

20.000 €

Steigende IO-Fälle; längere Verweildauer in Bereitschaftspflege

Vollzeitpflege

UA 4556

105.000 €

Vorlage 115/2023

Vorlage 116/2023

UA 4566

23.500 €

UA 4567

11.500 €

Kreisjugendheim Weinberg

(UA 4600)

31.200 €

Vorlage 277/2023

Stütz- und Förderklassen

(UA 4640)

217.000 €

Vorlage 173/2023: neues Konzept + Tarifsteigerung

HPTA

(UA 4660)

60.000 €

Vorlage 205/2023: Tarifanpassung

Summe

2.232.350 €

 

 

Nahezu alle der hier aufgeführten Positionen sind auf die Inflation und Angleichung an die neuen gültigen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Bereits im Verlauf des Jahres 2023 wurden die Anpassungen in diversen Ausschusssitzungen thematisiert, weshalb Großteils auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen wird.

Auf einzelne Teile wird in den nachfolgenden Abschnitten dennoch genauer eingegangen.

 

 

Nachrichtlich:
Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist der Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 16 a SGB VII enthalten. Dieser ist zwar nicht der Jugendhilfe zuzurechnen, wird aber von ihr bewirtschaftet.

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende im UA 4822 sieht die Entwicklung wie folgt aus:

 

2022

2023

2024

Kita

78.000 €

115.000 €

170.000 €

Hort

10.000 €

15.000 €

13.000 €

Tagespflege

24.000 €

44.500 €

14.000 €

 

Die Steigerungen im Bereich der Kita sind bei nahezu konstant bleibenden Fallzahlen auf die enormen Beitragserhöhungen von im Schnitt zwischen 15 und 20 % zurückzuführen.

Im Bereich der Tagespflege ist für 2024 von einem sinkenden Betrag auszugehen, da eine große Tagespflege im Landkreis im Herbst 2023 ihre Tätigkeit einstellte. Die deutlich höhere Summe im Jahr 2023 rührt von nachzuholenden Umbuchungen und bietet damit keinen adäquaten Vergleich, weshalb sich vorrangig am Ansatz von 2022 zu orientieren ist.

 

Zum Haushalt und seinen Erläuterungen im Einzelnen:

 

Verwaltungshaushalt

 

Jugendarbeit und Jugendschutz

UA 4511 bis 4515, 4600 und 4601

 

Nachdem bereits im Jahr 2022 wieder ein Stück weit Normalität Einzug in die Jugendarbeit gehalten hat konnten im Jahr 2023 die Angebote im Rahmen der Jugendarbeit weiter ausgebaut und voran getrieben werden.

Die insgesamt drei Busse der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises werden von Vereinen, Verbänden, Gemeindejugendpflegern und Schulen für Fahrten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie anderer sozialer Zwecke rege in Anspruch genommen. Vor allem in den Ferienzeiten und an den Wochenenden sind die drei Jugendbusse ganzjährig, bis auf einige wenige Ausnahmen, voll ausgelastet. Mit dem Jugendbusverleih wird u.a. der Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII Rechnung getragen.

 

Im Bereich des Jugendschutzes fanden über das Jahr 2023 verteilt mehrere Präventionsveranstaltungen mit reger Beteiligung von Kindern, Eltern sowie Fachkräften statt. So nahmen beispielsweise 70 Jugendliche an einer Jugendschutzveranstaltung in der HOLOGATE Spielhalle Fürth, in Kooperation mit den Gemeindejugendpflegen, teil. Ebenso fand eine zweigeteilte Drogenpräventionsveranstaltung mit dem Verein „Stigma e.V.“, in Zusammenarbeit mit Viktoria Lauterbach als Kreisjugendbeauftragter, großen Zuspruch. An der Lesung für Eltern, Lehrer und Fachkräfte nahmen 50 Personen teil und an einer darauffolgenden Lesung fanden sich 6 Schulen mit insgesamt 230 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis ein.

Die finanziellen Mittel für die präventiven Angebote im Rahmen des Jugendschutzes werden gut angenommen und jährlich voll ausgeschöpft.

  

Die Planansätze aus 2023 werden für die UA 4511, 4512 und 4601 in 2024 beibehalten und fortgeschrieben.

 

 

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

UA 4521

 

Die Jugendsoziarbeit an Schulen ist mittlerweile nahezu flächendeckend an allen Grund-, Mittel- und Förderschulen im Landkreis Coburg vertreten. Im Jahr 2023 wurde eine weitere JaS-Stelle im Landkreis eingerichtet (siehe Vorlage 168/2023) sowie die Beteiligung des Landkreises an der Berufsschule II und an der Wirtschaftsschule in Trägerschaft der Stadt Coburg beschlossen (siehe Vorlage 146/2023).

 

Die Tarifsteigerungen berücksichtigt ergibt sich hieraus für die vom Landkreis bezuschussten Jas-Stellen bei freien Trägern und bei der Stadt Coburg ein summarischer Mehrbedarf in Höhe von 55.000 €.

 

 

Förderung der Erziehung in der Familie

UA 4530 bis 4532

 

Das Familienbüro findet bei Familien im Landkreis großen Anklang. Die FamilienCard stößt auf so große Nachfrage bei der Bevölkerung, dass man aktuell Wartezeiten für den Erhalt der Karte in Kauf nehmen muss. Nach Ausscheiden der Firma Haba als Sponsor werden derzeit neue Sponsoringpartnergespräche geführt und neue Premiumverträge entwickelt. Die FamilienCard soll 2024 mit Junior Sponsoren für ein Jahr finanziert werden. Für 2025 bis 2027 werden wieder Sponsoringverträge für 3 Jahre angestrebt.

 

Das Projekt Elterntalk weist momentan 30 geschulte ehrenamtliche Moderatorinnen aus. Die Talks finden mehrsprachig statt und so konnte in 2023 erstmalig auch eine ukrainische Gruppe an den Start gehen. Die Fortbildungen für die ehrenamtlichen Moderatorinnen werden eigenständig seitens des Familienbüros durchgeführt.

Das Projekt Elterntalk@school war ein Baustein des Pilotversuches „Digitale Schule der Zukunft“ der Aktion Jugendschutz 2022/2023 für das sich auch der Landkreis Coburg beworben hatten. Das Projekt traf allerdings, im Gegensatz zu dem regulären Konzept, auf wenig Resonanz und wird daher 2024 nicht fortgeführt.

 

Die Arbeit der Frühen Hilfen ist im Verlauf des Jahres 2023 wieder auf einem „vor-Corona“-Niveau angekommen. Seit Februar 2023 findet das, bereits vor Corona fest etablierte, wöchentliche Eltern-Kind-Kaffee im Familienzentrum Neustadt bei Coburg statt. Einmal monatlich wird in diesem Rahmen zudem ein bestimmter Themenvormittag angeboten, bei dem u.a. Referenten zu bestimmten Themen eingeladen werden. Zudem fanden auch im Jahr 2023 wieder die Willkommensbesuche bei Familien mit Neugeborenen im Landkreis Coburg persönlich statt. Hinzu kamen verschiedene Veranstaltungen, wie beispielsweise „Wenn schwanger dann zero“ oder aber Themenabende in Kooperation mit der Familienbildung unter dem Motto „Mit Rückenwind“. Weitere solcher Veranstaltungen sind nach reger Beteiligung von Familien als auch von Fachkräften in Planung.

 

In den UA 4530 bis 4532 ergeben sich, bis auf tarifrechtliche Anpassungen, für 2024 keine haushaltsrelevanten Änderungen. Zudem handelt es sich bei einem Großteil um (Projekt-)Förderstellen.

 

 

Kinderbetreuung

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

Nachdem seit 2018 die Zahl derer, bei denen die Kindergartengebühren mangels wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Eltern übernommen werden mussten, stets gesunken ist, hat sich bereits 2022 eine Wende abgezeichnet. Auch im Jahr 2023 wurden erneut wieder mehr Anträge (40 mehr als im Vorjahr) gestellt.

 

 

Im Hinblick auf die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen ist davon auszugehen, dass die Zahlen in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen werden.

 

Hilfe und Unterstützung

UA 4534 bis 4567 und 4620, 4640, 4650 und 4660

 

Der kostenintensive Bereich der Jugendhilfe findet sich in den Leistungen der Hilfe und Unterstützung in der Erziehung und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4534 bis 4567 und 4620, 4640, 4650 und 4660).

Die Entwicklungen in diesen Bereichen werden in der Sitzung genauer dargestellt und erläutert.

 

Im Folgenden werden deshalb nur grob die wesentlichen Änderungen und grundsätzlichen Trends beschrieben:

 

1.   Steigende Fallzahlen

 

Nachdem die Fallzahlen in den „Corona-Jahren“ einen starken Rückgang aufwiesen, haben sich die Zahlen spätestens ab dem laufenden Jahr 2023 wieder auf den Stand von vor Corona gesteigert und vor allem im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII neue „Spitzenwerte“ erreicht. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die psychischen Erkrankungen (z.B. Depression, Angst- und Essstörungen etc.) bei Kindern und Jugendlichen nach Corona einen neuen Höchststand erreicht haben.[1]

 

Bereits in der letzten Haushaltssitzung im Dezember 2022 (Vorlage 191/2022) wurde auf die immense Steigerung der Zahl an Schulassistenzen hingewiesen. Im Jahr 2023 wurde mit 22 Schulassistenzen ein neuer Höchststand erreicht und das für 2023 veranschlagte Budget im Bereich der Schulassistenzen reichte bei weitem nicht aus. Zum aktuellen Zeitpunkt verzeichnet der Landkreis Coburg 16 laufende Schulassistenzen. Um diesem enormen Bedarf entsprechend begegnen zu können wurde u.a. mit dem IPSG eine Leistungsvereinbarung für die Individuelle Schüler- und Schülerinnenbegleitung abgeschlossen (siehe Vorlage 172/2023).

Weiterhin sind die Tendenzen in diesem Bereich steigend, spiegeln aber lediglich den bayernweiten Trend wieder.

 

2.   Pflegekinder

 

Bereits seit einem Beschluss vom 27.06.2017, Vorlage 083/2017, wurde grundsätzlich darüber entschieden, die jeweils aktuellen Empfehlungen des Bay. Städte- und Landkreistages zu den Pflegegeldpauschalen laufend umzusetzen. Dies wurde im Ausschuss vom 02.05.2023 erneut beschlossen (siehe Vorlage 115/2023). Die Pflegegeldpauschalen werden ab 01. Januar 2024 erneut erhöht. Hierbei ist anzumerken, dass der in der Pflegepauschale enthaltene Erziehungsbeitrag von 350 € im Jahr 2024 vorerst bestehen bleibt.

 

Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages ab 01. Januar 2024:

 

Summe (Pflegepauschale) - alt

Summe (Pflegepauschale) - neu

Mehrkosten

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

974 €

1.060 €

86 €

7. – vollendetes 12. Lebensjahr

1.104 €

1.202 €

98 €

Ab 13. Lebensjahr

1.276 €

1.390 €

114 €

 

Durch die Erhöhung der monatlichen Pflegepauschalen erhöhen sich auch die damit verbundenen einmaligen Beihilfen, wobei sich die Höhe ebenfalls nach den Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages richtet.

 

Art

Voraussetzungen

Höhe bis zu (PP = Pflegepauschale)

Erstausstattung für Möbel, Bett- und Spielzeug

Auf Antrag und nach Bedarf

1,0 PP

Erstausstattung für Bekleidung

auf Antrag

 
Auf Antrag und nach Bedarf

0,5 PP

Ausstattung für Berufsanfänger

1,0 PP

Hilfe zur Verselbständigung

1,0 PP

 

Weihnachtsbeihilfe: Ohne Antrag erhalten alle Pflegefamilien 0,07 PP je Pflegekind.

 

Die bereits im Jahr 2022 hohe Versorgungsquote von um die 180 Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien konnte auch im Jahr 2023 beibehalten werden. Anzumerken ist hier, dass die Pflegefamilien für unser Amt eine unersetzliche Hilfe für Kinder und Jugendliche leisten, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Dennoch zeigt sich, dass der Bedarf und die Anforderungen der Kinder und Jugendlichen an ihre Pflegefamilien oftmals sehr hoch ist. Aufgrund dessen werden Unterstützungsmaßnahmen auch für die Pflegefamilien immer wichtiger (siehe hierzu Vorlage 116/2023 und Vorlage 117/2023).   

 

3.   Fachkräftemangel

 

Der allgemeine Fachkräftemangel hat erhebliche Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Zum Teil müssen Wohn- und Inobhutnahme-Gruppen geschlossen werden. Mittlerweile hat sich die Lage derart zugespitzt, dass Jugendämter, aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Plätze, zum einen deutschlandweit Plätze anfragen sowie zum anderen keine Auswahlmöglichkeiten mehr bestehen. Ganz plakativ formuliert: Man nimmt erstmal was man kriegen kann.

Der Landkreis Coburg ist mit seinem bestehenden „Pool“ an Bereitschaftspflegefamilien zwar in der komfortablen Situation nicht auf Inobhutnahme-Einrichtungen angewiesen zu sein, jedoch ist es mittlerweile normal, dass die Verweilzeiten von Kindern und Jugendlichen in Bereitschaftspflegefamilien deutlich länger ausfallen, da Anschlussmaßnahmen nicht sofort verfügbar sind. [2]

Gerade aus diesem Grund ist es umso wichtiger, bestehende ambulante Jugendhilfeträger auszubauen, um hierdurch präventiv und langfristig gesehen die Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen vermeiden zu können.

 

4.   Weiterhin gilt: Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken

 

Wie bereits in der letzten Haushaltssitzung vom 13.12.2022 gilt weiterhin und vermutlich sogar mehr denn je: „Alles wird teurer, auch die Leistungen, die die Jugendhilfe finanzieren muss, was sich nicht nur in den Tarifsteigerungen oder anzupassenden Sätzen aufgrund von Vorgaben oder Empfehlungen, sondern auch in den Entgeltvereinbarungen der Entgeltkommissionen in Bayern wiederspiegelt, die die Finanzierungsgrundlage für die stationären und teilstationären Hilfen sind.“ (zitiert nach Angelika Sachtleben in Vorlage 191/2022).

 

Die Tarifrunde 2023 im TVöD ergab für die im TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) tätigen eine erneute Erhöhung. Diese Erhöhung macht sich in allen Bereichen bemerkbar. Wie aus obiger Tabelle ersichtlich gibt es nahezu keinen Bereich der nicht auf diese enorme Tarifangleichung zurückzuführen ist.

 

Die immensen Kostensteigerungen im Bereich der stationären und teilstationären Hilfen ist nicht zuletzt auf die gestiegenen Personalkosten zurückzuführen. Laut Hr. Käsmann von der Regionalen Kommission der Kinder- und Jugendhilfe Franken machen ca. 75-80% der Kosten im Heimbereich die Personalkosten aus.

 

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Entsprechend können und werden keine Einnahmen im Bereich der stationären Hilfen bzw. in der Vollzeitpflege mehr einberechnet.

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)

UA 4559

 

Die Zuweisungen für unbegleitete minderjährige Ausländer haben im Verlauf des Jahres 2023 wieder stark zugenommen.

Zum aktuellen Stand ist der Landkreis Coburg für 32 junge Menschen aus Afghanistan, Syrien, Türkei, Irak, Somalia sowie der Ukraine zuständig.

Momentan hat der Landkreis Coburg die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel noch nicht vollständig erfüllt.

Im Haushalt sind entsprechend erneut höhere Ansätze als im Vorjahr angesetzt die vom überörtlichen Träger refinanziert werden.



[1] https://www.deutschlandfunkkultur.de/psychisch-krank-kinder-jugendliche-100.html, Zugriff am 22.12.2023


Aus der Beratung

Kreisrat Marco Steiner gibt den Hinweis, dass diese Zahlen mit der Beschlussfassung nicht fixiert sind und den allgemeinen Haushaltsberatungen unterliegen und ggf. noch anzupassen sind (Empfehlung).