Sachverhalt:

 

COVID-19-Fälle im Raum Coburg

Der erste Coronavirus-Fall im Raum Coburg wurde am 11. März gemeldet. Seitdem sind die Zahlen kontinuierlich, aber auf ein relativ niedriges Niveau angewachsen.

Stand am 21.04. um 14.30 Uhr:

Fallzahlen insgesamt             212

Infizierte Landkreis                 157
davon genesen                       66

Infizierte Stadt                         55
davon genesen                       38

 

Erster Todesfall in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung im Raum Coburg: Am 1. April wird der erste Todesfall einer Person, die mit bzw. an COVID-19 verstorben ist, gemeldet. Die Person litt an einer schweren Vorerkrankung.

Stand 21.04.2020 – 14.30 Uhr: 6 Todesfälle (mit und an COVID-19 verstorben)

Vergleichszahlen –und Entwicklung siehe kurze Präsentation

 

Führungsgruppe Katastrophenschutz

Bereits seit Mitte Februar tagte täglich die Koordinierungsgruppe „Öffentliche Gesundheit / Coronavirus“ mit dem Ziel:

·                                                                                                                                                         sich einen Überblick über die aktuelle Lage in der Region zu verschaffen

·                                                                                                                                                         sich über neue Erkenntnisse und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes auszutauschen

·                                                                                                                                                         um die Bestände an Schutzmaterial zu erfassen und ggf. weiteres Material zu organisieren

·                                                                                                                                                         und um Vorkehrungen für mögliche Erkrankungsfälle zu treffen

 


 

Die Koordinierungsgruppe wurde regelmäßig um weitere Teilnehmer (z. B. aus Polizei, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung) erweitert. Darüber hinaus stehen alle beteiligten Stellen in stetigem Austausch. Insbesondere mit Vertretern des Klinikums und der Ärzteschaft fanden abstimmende Gespräche statt.

 

16. März: Die Ausrufung des Katastrophenfalles wegen der Corona-Pandemie ist am 16.03.2020 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erfolgt.

Mit Ausrufen des Katastrophenfalls wurde aus der Koordinierungsgruppe die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die ebenfalls täglich zusammenkommt – auch am Wochenende.

Im Zuge der Bekämpfung des Katastrophenfalles haben die vor Ort zuständigen Katastrophenschutzbehörden Stadt und Landratsamt Coburg eine gemeinsame Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gebildet. Leiter der FüGK sind die zuständigen Juristen Stephan Zingler und Willi Kuballa.

Diese Form der Zusammenarbeit macht aufgrund der stark verwobenen Strukturen (für Stadt und Landkreis zuständiges Gesundheitsamt, Regiomed-Klinikverbund, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, gemeinsame Integrierte Leitstelle, etc.) und der räumlich übergreifenden Handlungserfordernisse besonders viel Sinn. Die Wege sind kurz und effizient, die Zusammenarbeit funktioniert gut.

Ständige Mitglieder sind die Leiter der Bereiche „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“, „Innerer Dienst“, „Öffentlichkeitsarbeit“, des Gesundheitsamts sowie von Polizei, BRK bzw. ASB und THW sowie der Ärztliche Leiter und der Versorgungsarzt.

Ebenfalls sitzen Vertreter der Gesundheitsregion plus (bedarfsbezogen) sowie des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung mit dabei. Die FüGK steht auch in einem ständigen Austausch mit Regiomed, außerdem mit der Geschäftsführung des Medical Park Bad Rodach, dem Vorsitzenden des Hausarztvereins Coburg, der Wirtschaft und je nach Situation und Lage werden erforderliche Sachverständige hinzugezogen. Der Führungsgruppe Katastrophenschutz vorgelagert sind Arbeitsgruppen in den verschiedenen Behörden und Fachbereichen zu den Themen Gesundheit, Wirtschaft, Soziales, Schule, Innere Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, sowie Material und Bedarf.

In der FüGK werden in der Regel folgende Themen kommuniziert:

-       Aktuelle Lagemeldungen (Fallzahlen, Bettenkapazitäten, etc.)

-       Materialbedarf und Verteilung

-       Berichte des Versorgungsarztes und des ärztlichen Leiters

-       Offene Fragen und aktuelle Hinweise

-       Sowie sonstige wichtige Fragen und Entscheidungen


Wesentliche Maßnahmen der FüGK bzw. der Koordinierungsgruppe

Errichten einer zentralen Abstrichstelle am 11.03.2020 und damit sehr frühzeitig in Bayern

Die zentrale Abstrichstelle am Marienhaus wurde für Verdachtsfälle eingerichtet, die auf das Coronavirus getestet werden müssen. Diese funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten Drive-by-Verfahrens. Der Patient fährt mit seinem Fahrzeug zur zentralen Abstrichstelle und steigt dort nicht aus. Ein Arzt des Klinikums nimmt dann den Abstrich. Die Ergebnisse des Labortests werden zurück an das Klinikum übermittelt, welches den Patienten, das Gesundheitsamt und den Hausarzt darüber informiert.

Mit einer solchen zentralen Abstrichstelle wird bezweckt, dass die Patienten, die als begründete Verdachtsfälle einzustufen sind, nicht mehr die Praxen der Hausärzte betreten und eine Ansteckungsgefahr für andere Patienten darstellen. Voraussetzung für den Besuch der zentralen Abstrichstelle am Marienhaus ist, dass der Patient vom Hausarzt als begründeter Verdachtsfall eingestuft wird.

 

Einsetzung Ärztlicher Leiter und Versorgungsarzt als vorgeschriebene Mitglieder der FüGK

26. März: Dr. Hans-Joachim Goller wird zum Ärztlichen Leiter der FÜGKs in Coburg, Kronach und Lichtenfels (Leitstellenbereich) ernannt. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem das Managen der Betten und Behandlungskapazitäten. Zudem steuert der Ärztliche Leiter die Patientenströme aller Einrichtungen im Versorgungsbereich, so dass lange Transportwege vermieden werden. Eine weitere Aufgabe ist es, Patienten aus Akutkrankenhäusern zum frühestmöglichen Zeitpunkt in entsprechende Einrichtungen zu verlegen bzw. die Regelungen für die Rückverlegung in Alten- und Pflegeheime zu treffen.

30. März: Zum Versorgungsarzt wird Dr. Karl-Heinz Lindner ernannt. Seine Themenschwerpunkte sind u.a. die Einrichtung einer Schwerpunktpraxis sowie die Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung.

 

Errichten einer Schwerpunktpraxis

8. April: Die Schwerpunktpraxis „Infektpraxis am Marienhaus“ nimmt ihren Betrieb auf. Auch diese Maßnahme wurde im Vergleich zu anderen Landkreisen sehr frühzeitig umgesetzt.

In der Schwerpunktpraxiskönnen auf Überweisung durch Haus- und Fachärzte, auf Veranlassung der Bereitschaftspraxis und auf Empfehlung der Rufstelle 116117 Patienten mit fieberhaften Atemwegsinfekten, Verdacht auf Infektion mit SARS-CoV-2 und Patienten mit gesicherter COVID-19-Erkrankung mit mildem Krankheitsverlauf untersucht und behandelt werden.
Dabei wird auf die strikte Trennung von Verdachtsfällen und infizierten Patienten geachtet.

Der Praxisbetrieb wird hauptsächlich durch niedergelassene Haus- und Fachärzte mit ihren jeweiligen medizinischen Fachangestellten gewährleistet. Die Patienten warten im Auto und werden telefonisch aufgerufen.

Bisher ist der Zulauf zur Schwerpunktpraxis relativ gering, trotz Bekanntgabe der Einrichtung in der Ärzteschaft und den Medien. Im Schnitt werden täglich derzeit rd. 4 Personen betreut. Die weiter Entwicklung und Notwendigkeit bleibt abzuwarten.

 

Materialbeschaffung und -verteilung

Die Beschaffung und Zuteilung von Schutzmaterial erfolgt zentral durch den Freistaat. Für den Transport zu den Katastrophenschutzbehörden ist bayernweit das THW zuständig. Der Bedarf aller Meldenden liegt derzeit – wie überall – sehr viel höher als das vorhandene Material. Für schnell entstehende sogenannte „Hotspots" werden aber selbstverständlich Reserven gebildet, um hierauf im Ernstfall schnell reagieren zu können. Die FüGK ist für die Materialverwaltung und Verteilung zuständig. Hierzu wurde im Rahmen der Einsatzbewältigung eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Die Mitarbeiter aus Stadt und Landkreis Coburg koordinieren die Materialbeschaffung und -verteilung gemeinsam. Dazu wird täglich der Bedarf, der aus den verschiedenen Einrichtungen gemeldet wird, festgestellt und es erfolgt die Koordinierung der Zuteilung nach der von der Regierung von Oberfranken und der Führungsgruppe Katastrophenschutz erstellten Priorisierungsliste.

Täglich sind Mitarbeiter aus Stadt und Landkreis in den Heimen und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen in Stadt und Landkreis unterwegs, um die zur Verfügung stehen Materialien an Desinfektion, FFP2-Masken, Mund- und Nasenschutzmasken zu verteilen.

Masken-Spenden von Firmen wie Haba, Finori oder HUK sind daher eine große Unterstützung. Aus dem vom Freistaat bereitgestellten zertifizierten Material wurden bereits Masken hergestellt. Unternehmen aus dem Coburger Land haben ihre Produktion umgestellt und Mund- und Nasenschutzmasken aus dem Stoff genäht. Damit wird zum Beispiel bei der Alten- und Krankenpflege für mehr Infektionsschutz gesorgt.

 

Regionaler Pflegepool

Den Bedarf an Fachkräften im Bereich der ambulanten und stationären Pflege zu decken, war bereits vor der Coronavirus-Pandemie nicht einfach. Durch die aktuelle Situation verschärft sich diese Situation zusätzlich.

3. April: Deswegen entschließt sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) dazu, einen Pflegepool für die Region einzurichten, so dass die Alten- und Pflegeheime im Bedarfsfall schnell Unterstützung bekommen.

In diesem Pflegepool werden alle Personen mit ihrem jeweiligen Qualifikationsniveau erfasst, die perspektivisch in der Pflege einsetzbar wären. Das sind beispielsweise Pflegekräfte, die sich bereits in der Altersteilzeit oder im Ruhestand befinden oder die momentan aus anderen Gründen eine „Auszeit" genommen haben, die aber bereit wären, in der aktuellen krisenhaften Situation zu unterstützen. Derzeit sind schon einige positive Rückmeldungen vorhanden.

Wenn eine pflegerische Einrichtung dann aufgrund von Ausfällen Personalbedarf hat, kann diese auf den Pool zurückgreifen.

Auf den übergeordneten Pflegepool der Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann nur zurückgegriffen werden, wenn ein echter Hotspot in einem Alten- oder Pflegeheim vorliegt.

 

Organisation des Landratsamtes

Landratsamt für Besucherverkehr geschlossen: Das Landratsamt Coburg ist seit dem 17. März (alle Rathäuser seit dem 18.03.) zur Eindämmung einer Weiterverbreitung des Corona-Virus bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Dies gilt auch für die gemeinsame Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg.

Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger werden selbstverständlich auch weiterhin bearbeitet. Allerdings wird hierfür um telefonische oder schriftliche (z. B. per E-Mail) Kontaktaufnahme gebeten. Es konnten gute praktische Lösungen gefunden werden, z. B. die „Schleusenregelung“ in der Zulassungsstelle. Es gilt weiterhin, dass nach Möglichkeit alle Leistungen angeboten werden.

Aktuell werden Strategien entwickelt, um das Haus zum passenden Zeitpunkt schrittweise zu öffnen. Eine vollständige Öffnung ohne Eingangskontrolle wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Insbesondere für die stark frequentierten Bereiche wie die Zulassungsstelle sind organisatorische Maßnahmen erforderlich (Spuckschutz, Begrenzung der Besucherzahlen, etc.)

 

Personaleinsatz im Gesundheitsamt

Die operative Ebene für den Gesundheitsamtsbezirk Coburg beim Staatlichen Gesundheitsamt sitzt am Landratsamt Coburg.

Das Gesundheitsamt ist in Normalbesetzung mit 22 Mitarbeitern/innen besetzt (Amtsärzten, Sozialpädagogen, Fachkräften (medizinisches und hygienetechnisches Personal).

Zur Unterstützung und Erledigung der Aufgaben im Katastrophenfall wurden kurzfristig

12 Verwaltungskräfte aus dem LRA

5 Verwaltungskräfte aus der Stadt Coburg und

10 Kräfte aus dem Bereich des Freistaates Bayern (darunter auch Ärzte) zugewiesen.

Diese Kräfte sind in erster Linie mit der Ermittlung von Kontaktpersonen beauftragt und unterstützen das vorhandene Personal. Das medizinische Personal kontaktiert täglich die Infizierten und fragt den Gesundheitszustand ab.

Damit sind rd. 49 Personen (Stand ändert sich laufend) im Fachbereich Gesundheitswesen zur Bewältigung der Coronakrise eingesetzt.

Die räumliche Unterbringung war und ist eine Herausforderung, die bislang aber gemeistert werden konnte. Dabei wurden alle Möglichkeiten genutzt: Homeoffice, Umnutzung Schulungsraum, Besprechungsräume und Nutzung der Räume im Katastrophenschutz.

Der Freistaat Bayern schickt dem Landratsamt Coburg im Rahmen einer weiteren Personalverstärkung Ende April (geplant 27.04.2020) voraussichtlich weitere 25 Einsatzkräfte, die zumeist aus Reihen anderer staatlicher Behörden oder dem Ausbildungsbereich generiert wurden. Dabei liegt der Schlüssel von 5 Kräften je 20.000 Einwohnern (inkl. Stadt Coburg) zu Grunde. Für Coburg wurde aufgrund der relativ niedrigen Fallzahlen ein Abschlag von 5 Kräften zu Gunsten eines anderen LRA vorgenommen. Im Rahmen dieser Initiative wurden in ganz Bayern 3.000 Beschäftigte des Freistaates herangezogen, die in sogenannten Contact-Tracing-Teams (CTT) die Gesundheitsämter bei der Ermittlung, Nachverfolgung und Überwachung von SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen unterstützen sollen. Die räumliche Unterbringung und technische Ausstattung dieser Personen stellt das Landratsamt Coburg vor eine Herausforderung, die durch die Anmietung einer Liegenschaft bewerkstelligt werden soll. Die Verhandlungen dazu sind schon weit fortgeschritten, der Abschluss eines Mietvertrages steht noch aus. Die technische Ausstattung ist weitestgehend geklärt.

 

Finanzielle Belastung des Landkreises

Bisher sind die Ausgaben des Landkreises im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang noch gering, nehmen aber jetzt weiter zu. Mit weiteren Ausgaben ist zu rechnen. Folgende Ausgaben stehen an:

-       Vereinzelte Ausgaben für dezentrale Beschaffung von Schutzmaterial (Masken, Kittel)

-       Mietkosten für die Unterbringung der CTT

-       Personalkosten für Hilfspersonal, wobei der überwiegende Anteil des Personals vom Staat und damit kostenneutral gestellt wird

-       Technische Ausstattung und Aufrüstung der Systeme

-       Kosten für den Betrieb der Schwerpunktpraxis (Betriebskosten und Kostenersätze)

In vielen Fällen kann derzeit noch von einer Kostenerstattung aus dem Katastrophenschutzfonds des Landes gesetzt werden. Hier ändern sich jedoch auch regelmäßig die Zusagen aus den verantwortlichen Ministerien. Eine Bezifferung der letztendlich vom Landkreis zu tragenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Haushaltssichernde Maßnahmen werden deshalb eingeleitet und umgesetzt. Alle Investitionen sind auf den Prüfstand zu stellen. Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes ist derzeit nicht gegeben, kann sich aber im Laufe des Jahres noch ergeben.

 

Weitere Informationen

 

 


Aus der Beratung:

 

Kreisrat Bernd Lauterbach bittet darum die aktuellen Abstrichzahlen zu erfahren. Der Vorsitzende sichert dem Gremium zu, diese im Gremieninformationssystem zur Verfügung zu stellen.