Beschluss:
Verwaltungshaushalt
0/4560.6723
Eingliederungshilfe |
rd. 62.964,00 € |
Deckung durch Mehrausgaben bei Erstattungen des Rettungszweckverbandes und des Sonderschulvereins. |
Einstimmig
Beschlussempfehlung
für den Kreistag:
2) Im Vollzug des Haushaltes 2018 billigt der Kreistag folgende über-/außerplanmäßige Ausgaben:
Verwaltungshaushalt:
0/4201.7910
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0/4202.7910 0/4201.7920
|
567.000,00 € € |
Deckung durch Erstattung von 100 Prozent. |
DR 59,
Gastschulbeiträge |
144.000,00 € |
Deckung durch Mehreinnahmen . |
Vermögenshaushalt:
1/6509.9502
– Kreisstraße CO9; Erneuerung der Brücke bei Schloss Wiesen
mit Kreuzung. |
150.000,00 € |
Deckung durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0/6517.9502. |
Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventuell noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreis- und Strategieausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Dem Kreistag wird darüber Bericht erstattet
Einstimmig
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2014 ist gemäß § 46 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreis- und Strategieausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Abs. 3 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2018 sind bislang (Stand 12.11.2018) insgesamt 47 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 1.032.896,41 € angefallen. Davon entfallen 39 bzw. 789.364,71 € auf den Verwaltungshaushalt und 8 bzw. 243.131,70 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 39 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 34 Bewilligungen mit insgesamt 147.176,40 € in die Zuständigkeit des Landrats. Im Vermögenshaushalt entfallen von den 8 Überschreitungen 7 mit insgesamt 94.189,16 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrats.
Im Vollzug des Haushaltes 2018 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:
1) Haushaltsüberschreitungen,
deren Bewilligung in die abschließende Zuständigkeit des Kreis- und
Strategieausschusses fällt:
a) Verwaltungshaushalt
HHSt. |
Ansatz
|
Stand
in € |
Überschreitung |
Stand
in € |
0/4560.6723 |
0,00 |
62.963,83 |
62.963,83 |
62.963,83 |
. Nachdem bereits im Vorjahr hier 40.390,81 € angefallen sind wurde die Haushaltsstelle -Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder –Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbänden- vom Programm, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, nicht in den Haushalt 2018 aufgenommen und deshalb erfolgte auch kein Ansatz durch den FB. Deckung: Entsprechende Mehreinnahmen bei 0/1100.1630, Erstattung des Rettungszweckverbandes und bei 0/2700.1681, Erstattung vom Sonderschulverein. |
2) Haushaltsüberschreitungen,
deren Bewilligung in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt:
a) Verwaltungshaushalt
HHSt. |
Ansatz
|
Stand
in € |
Überschreitung |
Stand
in € |
||||||||
0/4201.7910 |
450.000,00 |
524.497,66 |
125.000,00 |
ca. 575.000,00 |
||||||||
0/4202.7910 |
190.000,00 |
369.885,97 |
215.000,00 |
ca. 405.000,00 |
||||||||
0/4202.7920 |
23.000,00 |
231.802,49 |
227.000,00 |
ca. 250.000,00 |
||||||||
Aufgrund vermehrter Fälle nach § 2 AsylbLG verschieben sich verschiedene Ansätze im Bereich der Asylleistungen. Insgesamt werden voraussichtlich die veranschlagten Gesamtkosten von 2.535.000 € im Bereich Asyl ausreichen. Im Übrigen erfolgt eine Kostenerstattung von 100 Prozent. |
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Deckung: Die Asylleistungen werden zu 100 % erstattet. Entsprechende Mehreinnahmen bei 0/4200.1611
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DR 59 |
2.955.600,00 |
3.055.846,24 |
+ 144.400,00 |
3.100.000,00 |
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Gastschulbeiträge Die Ausgaben für Gastschulbeiträge lassen sich schwer schätzen, da oftmals Abrechnungen ein Jahr später vorgenommen werden, bzw. gebündelt für mehrere Jahre eingehen. |
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Deckung: Mehreinnahmen bei der Erstattung durch die GAB (0/7201.1670) von rund 300.000 €, die voraussichtlich noch in 2018 erwartet werden können. |
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b) Vermögenshaushalt
HHSt. |
Ansatz
|
Stand
in € |
Überschreitung |
Stand
in € |
1.6509.9502 |
720.000,00 |
868.942,54 |
150.000,00 |
ca. 870.000,00 |
Kreisstraße CO 9, Erneuerung der Brücke bei Schloss Wiesen mit Kreuzung. Der in den Ausgaben mit eingerechnete Anteil des Staatlichen Bauamtes wird voraussichtlich erst 2019 gezahlt. |
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Deckung: Entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 0/6517.9502 (Abgang HAR). |
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2018 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Eine aktuelle Information hierüber erfolgt kurzfristig in der Kreistagssitzung am 13.12.2018. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventuell doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.