Wohngeld
Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss es neu beantragt werden. Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde im Landratsamt Coburg.
Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnehmen.
Mehr dazu hier.
Informationen zum Wohngeld und Formulare
Ihre Ansprechpartner:
Sachbearbeiter/in | Telefon | |
Nachname A - K | Janine Bischoff | 09561 514-2106 |
Nachname L - Z | Julia Schleifenheimer | 09561 514-2107 |
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.
Dateiname | Dateigröße |
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Nachweis über mögliche Freibeträge | 7 KB |
Nachweis für Mietzuschuss | 7 KB |
Nachweise für Lastenzuschuss | 111 KB |
Einkommensnachweis Miet- und Lastenzuschuss | 10 KB |
Nachweis über das Einkommen bei Selbständigkeit | 8 KB |