Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Steuerliche Berücksichtigung bei der Lohnsteuer
1.308 Euro pro Jahr beträgt der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinstehende alleinerziehende Mütter und Väter. Er wird bei der Lohnsteuer in der Steuerklasse II berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das dem/der Alleinerziehenden Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht. Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
Mehr dazu im Familienwegweiser.