Landeserziehungsgeld
Im Anschluss an das Elterngeld kann das Landeserziehungsgeld gewährt werden. Die Höhe und Zahlungsdauer des Landeserziehungsgeldes richten sich nach dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.
Ansprechpartner ist die Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales. Diese berät dazu jeden dritten Dienstag im Monat von 9 bis 15 Uhr im Landratsamt Coburg.
Die genauen Termine und Informationen erfahren Sie hier.