Mutterschaftsgeld
Stehen Mütter in einem Arbeitsverhältnis, wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Je nach Art der Krankenversicherung variiert die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Das Mutterschaftsgeld muss bei den Krankenkassen oder beim Bundesversicherungsamt (hinterlegen www.mutterschaftsgeld.de) beantragt werden.
Mehr dazu im Familienwegweiser.