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Wasserkraftanlagen

Die Wasserkraft ist eine der ältesten Energiequellen der Menschheit. Durch sie wird die Energie, die den Wasserkreislauf antreibt, genutzt. Geschichtlich lässt sich ein wassergetriebenes Schöpfwerk bis in das 3. Jahrhundert v. Chr. zurück verfolgen. Etwa ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. traten oberschlächtige Wasserräder historisch in Erscheinung. Die Erfindung der Turbinen bedeutete einen weiteren großen Schritt in der Wasserkraftnutzung. Für den entscheidenden Durchbruch sorgte dabei der britisch-amerikanische Ingenieur James B. Francis, der 1849 aus einer Wasserturbine die nach ihm benannte Francis-Turbine entwickelte. Die Francis-Turbine ist noch heute der am meisten verbreitete Turbinentyp bei Wasserkraftwerken. Francis-Turbinen sind radial von außen nach innen durchströmte und axial ausströmende Überdruckturbinen, die sowohl mit horizontaler als auch mit vertikaler Welle ausgeführt werden können. Im Jahr 1878 konstruierte der Amerikaner Lester Pelton die sog. Pelton-Turbine. Bei ihr strömt das Wasser in einem Strahl mit sehr hoher Geschwindigkeit aus einer oder mehreren Düsen auf die Schaufeln eines Laufrades. Schließlich entwickelte 1913 der österreichische Professor Viktor Kaplan seine Propellerturbine. Diese Turbinenart erinnert an eine umgekehrt wirkende Schiffsschraube.

Vor dem Hintergrund der Klimawandeldiskussion ist es erklärtes politisches Ziel der Europäischen Gemeinschaft, Deutschlands und Bayerns, Treibhausgasemissionen zu senken und den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen. Die Wasserkraft ist ein wesentlicher Bestandteil der regenerativen Energiegewinnung und unverzichtbarer Baustein im bayerischen Energiemix. Mit einer Jahreserzeugung von etwa 13.000 GWh trägt die Wasserkraft 16-18 % zur Gesamtstromerzeugung Bayerns bei. Rechnerisch werden damit ca. 10 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr vermieden.

Wasserkraftanlagen, insbesondere Ausleitungskraftwerke, beeinflussen aber durch den Wehrstau und durch den Wasserentzug in der Ausleitungsstrecke den Zustand der Fließgewässer nachhaltig. Die Wehre bilden in der Regel unüberwindbare Barrieren für im Gewässer wandernde Tiere. In den Stauräumen wird das Fließgewässer in Bezug auf eine Vielzahl von Parametern verändert. Zwischen Wasserkraftnutzung und Gewässerschutz besteht somit ein nicht unbeträchtliches Spannungsfeld. Ziel des Landratsamtes Coburg ist daher eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Wasserkraftnutzung, verbunden mit der Verbesserung der Durchgängigkeit und ökologisch begründeten Mindestwasserregelungen.

Durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage werden gleich mehrere wasserrechtliche Tatbestände erfüllt (Aufstauen, Ableiten und Wiedereinleiten), so dass immer eine wasserrechtliche Gestattung (meist in Form einer Bewilligung) erforderlich ist, falls weder ein altes Recht noch eine alte Befugnis (§ 20 WHG) vorliegt. Wasserkraftanlagen werden auch im Rahmen der Gewässeraufsicht überwacht.

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