Waffenbesitzkarte
Grundvoraussetzung für den Waffenerwerb und Waffenbesitz ist eine Waffenbesitzkarte.
Wer bekommt überhaupt eine Waffenbesitzkarte?
Im Allgemeinen (bis auf wenige Ausnahmen):
- Jagdscheininhaber
- Sportschützen
- Erben
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- 18 Jahre bzw. 21 Jahre, je nach Waffenart (evtl. amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung)
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- Sachkunde (entfällt bei Erben)
- Bedürfnis (entfällt bei Erben)
Was müssen Sie tun?
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zusammen mit dem Sachkundenachweis und einer Bedürfnisbescheinigung bei uns abgeben. Nach Feststellung der Zuverlässigkeit und nach positiver Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenbesitzkarte eine persönliche Vorsprache, unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses, zwingend erforderlich ist.
Ihre Ansprechpartner*Innen:
Buchstaben A - K
Martin Eckstein
Telefon 09561 514-3107
Buchstaben L-Z
Tina Rahmanovic
Telefon 09561 514-3106