Fischereipachtvertrag
Ein Fischereipachtvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform. Eine von dem Pächter und Verpächter zu unterzeichnende Ausfertigung des Vertrages ist von dem Verpächter binnen acht Tagen beim Landratsamt Coburg vorzulegen.
Ihr Ansprechpartner
Dennis Baudler
Telefon 09561 514-3102