Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Hygiene-Verordnung

Wer unterliegt der Hygiene-Verordnung?

Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben oder ausüben wollen, bei deren Ausführung durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit (vor allem AIDS, Virushepatitis B) übertragen werden können, unterliegt diese der Hygiene-Verordnung.

Die Hygiene-Verordnung gilt in der Regel für folgende Betriebe bzw. Personen:

  • Friseure,
  • Maniküre,
  • Pediküre,
  • Kosmetik- und Schönheitssalons,
  • Ohrlochstecher (z.B. Juweliere),
  • Tätowierer,
  • Piercingstudios und
  • Heilpraktiker.

Warum gibt es eine Hygiene-Verordnung? Für diese Tätigkeiten werden spezielle Anforderungen an die Desinfektion und Sterilisation von Geräten und Instrumenten und auch an die Hände- und Hautdesinfektion gestellt.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Laura Lichtenfeldt
Telefon 09561 514-3109

 

 

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

Hilfe für Nachbarn

Hilfe für Nachbarn Coburg e. V.
Aus der Region -
Für die Region!

Hilfe_fuer_Nachbarn_120_70.jpg

Suche bislang erfolglos?

Der direkte Draht

Sie haben bei Ihrer Suche oder unter Fragen & Antworten nicht die passende Information gefunden? Wir helfen gerne weiter:

Telefon
09561 514-0
Telefax
09561 514-1099

E-Mail schreiben

Sicheres Kontaktformular

Wissenswertes & Nützliches

Nützliche Dokumente
zum Download, Videos
und weiterführende
Informationen erhalten
Sie in unserer
Mediathek! 

Sie fragen – wir antworten!

Wir haben für Sie
Antworten auf die
am häufigsten
gestellten Fragen
zusammengefasst!
Diese finden Sie
in unserem Fragen &
Anworten-Bereich!