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Teaser Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaftsfeststellung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.

Das Jugendamt kann Sie als Beistand  bei der Feststellung der Vaterschaft kostenlos beraten und unterstützen.

Für das Kind entstehen mit der rechtswirksamen Vaterschaftsfeststellung Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.

Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beim Jugend- oder Standesamt beurkundet werden.

Durch die Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater nicht das Sorgerecht für das Kind.

Ihre Ansprechpartner (nach Wohnort des Kindes):

  Sachbearbeiter/in Telefon
Gemeinde Weidhausen, Untersiemau, Grub am Forst, Niederfüllbach Gabriela Wyglenda 09561 514-2226
Stadt Seßlach, Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn, Ebersdorf b. Cbg., Großheirath, Itzgrund, Lautertal Anne Richter 09561 514-2227
Gemeinde Dörfles-Esbach, Stadt Rödental, Meeder Nicole Schweizer 09561 514-2217
Stadt Neustadt b. Cbg., Bad Rodach Claudia Engelhardt 09561 514-2224

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