Die Vaterschaftsfeststellung
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht eine rechtliche Beziehung zum Vater nicht automatisch. Die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind besteht erst, wenn der Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist.
Das Jugendamt kann Sie als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft kostenlos beraten und unterstützen.
Für das Kind entstehen mit der rechtswirksamen Vaterschaftsfeststellung Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater.
Die Vaterschaftsanerkennung kann kostenfrei beim Jugend- oder Standesamt beurkundet werden.
Durch die Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater nicht das Sorgerecht für das Kind.
Ihre Ansprechpartner (nach Wohnort des Kindes):
Sachbearbeiter/in | Telefon | |
Gemeinde Weidhausen, Untersiemau, Grub am Forst, Niederfüllbach | Gabriela Wyglenda | 09561 514-2226 |
Stadt Seßlach, Gemeinde Weitramsdorf, Ahorn, Ebersdorf b. Cbg., Großheirath, Itzgrund, Lautertal | Anne Richter | 09561 514-2227 |
Gemeinde Dörfles-Esbach, Stadt Rödental, Meeder | Nicole Schweizer | 09561 514-2217 |
Stadt Neustadt b. Cbg., Bad Rodach | Claudia Engelhardt | 09561 514-2224 |