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Teaser Sonderregelung endet am 30.08.2020: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Kunden, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, mussten während der Corona-Pandemie aufgrund des vom Gesetzgeber im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Sozialschutzpaketes I keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Leistungen, die bis einschließlich 30.08.2020 bewilligt waren, wurden automatisch verlängert.

Diese Sonderregelung läuft nun aus: Kunden, deren Bewilligungszeitraum am 31.08.2020 oder später endet, müssen einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Dieser muss rechtzeitig im Jobcenter eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Betroffene Kunden wurden bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung der Leistungen ohne erneute Antragstellung nicht mehr möglich ist.

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft mit vereinfachten Antragsunterlagen bis 30. September 2020 verlängert.

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich" ist. „Erheblich" ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heiz- und Nebenkosten erkennt das Jobcenter in der vollen Höhe an. Diese erleichterten Zugangsvoraussetzungen gelten jeweils für sechs Monate.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten wieder die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

Infobox

So erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Coburg Land

  1. Persönliche Vorsprachen sind bis auf Weiteres nur auf Einladung oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09561 705-225 möglich.
  2. Antragstellung und weitere Anliegen: Die Mitarbeitenden des Jobcenters sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr telefonisch unter 09561 705-225 sowie unter den auf der Internetseite zu findenden Kontaktdaten zu erreichen.
  3. Online-Übermittlung von Anträgen und Unterlagen ist möglich unter www.jobcenter.digital.de

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