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Teaser Fördertopf noch nicht ausgeschöpft - Individualzuschuss für Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Landkreis Coburg möglich

Der Landkreis Coburg gewährt individuell und einkommenssteuerabhängig Zuschüsse für Ferienmaßnahmen oder Ferienbetreuungen für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Landkreis Coburg.
Kinder und Jugendliche, die gerne in den Sommerferien noch eine Freizeitmaßahme oder Ferienbetreuung besuchen möchten, aber finanzielle Mittel nicht ausreichend in der Familie zur Verfügung stehen, können einen Antrag auf Individualzuschuss in der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Coburg stellen. Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich beantragt werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ein Zuschuss kann beantragt werden für:

  • mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten (mindestens 3 Tage mit Übernachtung), die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis Coburg durchgeführt werden.
    Beispiele: Freizeiten von Jugendgruppen oder den Jugendringen
  • Ferienbetreuungsmaßnahmen, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe aus Stadt und Landkreis Coburg verantwortet werden.
    Die Bezuschussung ist hierbei an eine wochenweise (nicht tageweise) Teilnahme gekoppelt und setzt eine Berufstätigkeit der Eltern oder des Elternteils (bei Alleinerziehenden) von mind. 19,25 Wochenstunden voraus.
    Beispiele: Ferienspaßwochen bei den Jugendpflegen oder Stadtranderholungen

Mittel aus dem Fördertopf stehen auch für schulische Maßnahmen, die mindestens drei Tage dauern, zur Verfügung (Schullandheimaufenthalte, Kennlerntage oder Skilager).

Nähere Informationen zur Antragsstellung sowie Antragsformulare unter www.koja.de – oder wenden Sie sich an Alexander Senftleben, Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Coburg, Telefon 09561 514-2204.

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