Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheiden erfolgt von hier aus die Verteilung der Unterlagen an die Gemeinden sowie die Zusammenfassung des Wahlergebnisses auf Kreisebene. Die Durchführung dieser Wahlen und Abstimmungen an sich (z. B. Anlegung des Wählerverzeichnisses, Erteilung von Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen, Berufung in Wahlvorstände usw.) obliegt den Städten und Gemeinden.
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sind wir als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung der Vorbereitung, Durchführung und der Ermittlung des Ergebnisses verpflichtet.
Die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl obliegt dem Landratsamt, insbesondere die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Herstellung der Stimmzettel. Die von den Städten und Gemeinden ermittelten Ergebnisse werden zum Ergebnis auf Landkreisebene zusammengefasst.