Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen des Landkreises Coburg

Die grundsätzliche Verpflichtung der Städte und Gemeinden Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen ist im Gesetz (Bayer. Kommunalabgabengesetz) festgelegt.
Die Umsetzung des Gesetzes haben die Städte und Gemeinden zu veranlassen.

Das Landratsamt Coburg als Untere Staatsbehörde erhält über die Regierung von Oberfranken (Mittlere Staatsbehörde) und das Bayer. Innenministerium (Oberste Staatsbehörde) Vorgaben und Weisungen, wie zu verfahren ist, wenn Gesetze nicht eingehalten bzw. nicht umgesetzt werden. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geht es um Einnahmen für die Kommune, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung- und -genehmigung zu bewerten sind.

Um den Kommunen die durch Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2016 konkretisierte Rechtsituation darzulegen und nach Wegen zu suchen, dies zu umzusetzen, hat am 01. März 2017 eine Dienstbesprechung mit allen Bürgermeistern stattgefunden. Dort wurde einvernehmlich vereinbart, den Gemeinden die notwendig Zeit einzuräumen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. So ist der "ominöse" Termin „muss bis 01.01.2018 erlassen sein..." entstanden. Das Datum ist zu keiner Zeit als Deadline zu verstehen und besprochen worden, sondern als Vorgabe für den Haushalt 2018 benannt worden.

Diese abgestimmte Vorgehensweise ist ausdrücklich von Innenstaatssekretär Gerhard Eck –MdL- schriftlich bestätigt worden. Er schreibt am 5. Juli 2017 an MdL Jürgen W. Heike: „Eine solche abgestimmte Vorgehensweise ist aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, um einen möglichst einheitlichen Vollzug gewährleisten und überflüssige politische Diskussionen in den Gremien vermeiden zu können. Dazu hat das Schreiben des Landratsamtes Coburg vom 09.03.2017 sicher mit beigetragen."

Damit pulverisieren sich förmlich jedwede Vorhaltungen gegen die Handlungsweise des Landratsamtes Coburg als haltlos, die im Zusammenhang mit den Berichterstattungen in den Printmedien und den posts in den sozialen Netzwerken erhoben werden.

Dem Landratsamt Coburg ist ausschließlich daran gelegen, die Aufgabenerfüllung unseres Gemeinwesens im Rahmen der Gesetze mit zu gewährleisten. Sich an politischen Diskussionen und Agitationen zu beteiligen gehört nicht dazu.

Ministerielle neue Vorgaben gibt es bisher nicht. Weder aus dem Innenministerium noch über die Regierung sind offiziell schriftliche oder mündliche Weisungen erfolgt. Landrat Michael Busch "... erwartet als Leiter der staatlichen Rechtsaufsicht klare Anweisungen wie die Rechtsaufsicht zu handeln hat. Denn die Verwirrung bei den staatlichen Mitarbeitern des Landratsamtes Coburg ist nach den jüngsten Medienberichtigungen und Reaktionen darauf komplett."

Der Landkreis Coburg und seine Organe Landrat und Kreistag haben in solchen Angelegenheiten, wenn das Landratsamt als Staatsbehörde handelt, kein Mitsprache- oder Entscheidungsrecht. Der Landrat ist als Leiter Staatsbehörde Landratsamt beteiligt und hier der staatlichen Hierarchie unterworfen.
Politisches Statement des Landrats:
"Übrigens kann auch ein Minister kein Gesetz verändern oder aufheben. Und das KAG ist Gesetz. Und eine staatliche Behörde hat Gesetze umzusetzen oder als Rechtsaufsicht auf deren Umsetzung zu achten. Als gewählter SPD-Politiker gibt es viele Gesetze, die mir nicht gefallen. Stell man sich mal vor, ich würde all diese nicht einhalten! Es ist gut, dass für die Gesetzgebung in Deutschland - auch in Bayern - ausschließlich die Legislative zuständig ist. Und das sind unsere Abgeordneten mit ihrer Mehrheit. In Bayern meines Wissens seit "ewigen Zeiten" die CSU."

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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