Waffen sollen nicht in falsche Hände geraten – deshalb tritt mit der Gesetzesänderung des Waffenrechtes von Juli 2017 auch eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft.
Wer unerlaubt eine Waffe oder Munition besitzt, kann diese ab sofort bis zum 01. Juli 2018 bei der Waffenbehörde des Landkreises Coburg oder bei jeder Polizeidienststelle abgegeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Mit dieser Regelung soll die Zahl unerlaubter Waffen und Munition reduziert werden, teilte das Bayerische Innenministerium mit.
Bei umgehender Abgabe von unerlaubter Munition und Waffen verzichtet auch das Landratsamt Coburg auf eine strafrechtliche Anzeige, dies gilt jedoch nicht für bereits eingeleitete Straf- oder Bußgeldverfahren.
Die Gesetzesänderung sieht außerdem strengere Aufbewahrungsvorschriften für Neubesitzer vor.
Schon jetzt haben Bürgerinnen und Bürger des Landkreises von der Amnestie-Regelung Gebrauch gemacht. So konnten mehrere Waffen, die sich bisher in unerlaubtem Besitz befanden, straffrei beim Landratsamt Coburg abgeben werden.
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