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Teaser Geflügelpest; Aufhebung der Schutzmaßnahmen „landesweite Stallpflicht“ und „Verbot von Märkten und Ausstellungen“

Das Landratsamt Coburg wurde heute darüber informiert, dass auf Anweisung des Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die im November des Vorjahres angewiesenen Schutzmaßnahmen (für den Raum Coburg in Kraft seit 26.11.2016) gegen die Verbreitung der Geflügelpest „Aufstallungsverpflichtung" und „Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art" unverzüglich aufzuheben sind.

Eine Pressemitteilung des Ministeriums zu diesem Thema ist für den heutigen Vormittag angekündigt.

Das Landratsamt Coburg wird heute (16.03.2017) eine Allgemeinverfügung für den Geltungsbereich Stadt und Landkreis Coburg erlassen und morgen (17.03.2017) im Amtsblatt bekannt machen. Damit wird die Aufhebung der Schutzmaßnahmen ab Samstag (18.03.2017)wirksam.

Nachdem im Nachbarlandkreis Sonneberg bereits vor einigen Tagen die Lockerung der Schutzmaßnahmen erfolgte und Geflügelzüchter in Oberfranken sehnlich auf deren Aufhebung auch bei uns warteten, begrüßte Landrat Michael Busch die Entscheidung des Ministeriums.

Leerraum - nicht löschen!!!

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